Auch in Zeiten von Corona steht der Durchführung von Eingewöhnungsprozessen in enger Abstimmung mit den Eltern und unter Beteiligung der Eltern nichts im Wege.
Eltern dürfen zu diesem Zwecke die Einrichtung betreten und bei der Eingewöhnung mitgestalten, nach Absprache mit dem jeweiligen Gruppenpersonal. Bei der Eingewöhnung handelt es sich um eine individuelle Zeit, bei der bestimmte Faktoren berücksichitgt sind:
- Das Temperament des Kindes
- Das Alter des Kindes
- Die Erfahrungen mit institutioneller Betreuung, die das Kind bereits in der Vergangnenheit gesammelt hat sowie die Frage,
- Ob die Einrichtung bereits durch ein Geschwisterkind bekannt ist.
- Im Zuge der Eingewöhnung sollten Eltern, wie sonst auch beim Betreten der Kindereinrichtung, Hände reinigen oder desinfiziern und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Gleiches gilt für das pädagogische Personal, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem wird empfohlen , dass die KIndertageseinrichtung die anwesenden Eltern und KInder sowie Datum und Uhrzeit dokumentieren. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für das Personal. Dabei bitten wir um ihre Mithilfe!
Sofern die Zahl der Neuinfektionen auf einem niedrigen Niveau bleibt,kann zu Beginn des neuen Kindergartenjahres der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden, d.h. das Schutz - und Hygienekonzept der Einrichtung ist weiterhin gültig.
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