Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wie Sie aus Rundfunk und Presse erfahren haben, gehen wir im gesamten Land ab Mittwoch den 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2020 in einen Lockdown. Das öffentliche Leben soll soweit es geht heruntergefahren werden.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird grundsätzlich untersagt. Eltern müssen ihre Kinder zu Hause betreuen.
Notbetreuung kann nur für folgende Personengruppen angeboten werden:
· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, · Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, · Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, · Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir appellieren an alle Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Über den Fortgang der Entwicklung über den 10. Januar 2021 hinaus können wir Sie voraussichtlich erst nach dem 06.01.2021 informieren.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns sehr herzlich.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine schöne Weihnachtszeit und gute Erholung. Bleiben Sie gesund und optimistisch.
Beste Grüße
Gertrud Stubenvoll
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