Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbstests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung der Kindertagesbetreung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw.Vorlage in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist nicht erfoderlich . Weitere Informationen für Familien ergeben sich aus dem Elternbrief.
Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert fort. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.(vgl.408. Newsletter).