Sie haben uns gefunden!
In unserem herzlich und liebevoll geführten Kindergarten St. Heinrich in Alterlangen wartet ein tolles Team auf:
Kinderpfleger (in) m/w/d
mit mindestens 25 Wochenstunden Beschäftigungsumfang.
Sie sind ein(e) staatl. geprüfte(r) Kinderpfleger(in) und suchen eine neue berufliche Herausforderung oder einen Wiedereinstieg in einem Kindergarten?
Dann sind Sie hier genau richtig, denn wir haben genau das passende Stellenangebot für Sie!
Wir suchen Fachkräfte, die hoch motiviert sind und Spaß daran haben, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, für die Kreativität und Wissen genauso zählen wie selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit und die bereit sind, zum Gelingen eines ganzheitlichen Erziehungsauftrages auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes beizutragen.
In unserem Kindergarten arbeiten wir nach dem bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), der für Kindergartenkinder bis zum Schuleintritt erarbeitet wurde.
Im Mittelpunkt stehen die Bildungsbedürfnisse, welche die Kinder für eine optimale Entwicklung brauchen.
Wir haben Respekt vor jedem Kind, vor den Eltern, vor den Kollegen/-innen und Mitarbeitenden. Gegenseitige Wertschätzung, Rücksichtnahme und Achtung der individuellen Bedürfnisse sind Werte, die wir nicht nur den Kindern vermitteln wollen, sondern die wir leben. Nur so können wir authentisch sein und "von klein auf" unseren Beitrag zur Verbesserung der Gesellschaft leisten.
Das erwarten wir:
· Flexibilität, Kreativität, Freundlichkeit, Motivation, Team- und Kommunikationsfähigkeit
· Beteiligung an der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit und der religiösen Erziehung am Kind,
· Mitwirkung an Veranstaltungen für Eltern und/oder Kinder
Das bieten wir:
Mehr als "nur" Entgelt und Fakten, die für sich sprechen:
· Leistungsgerechte Bezahlung – Vergütung nach dem ABD (in Anlehnung an TVöD)
· Jahressonderzahlung
· 30 Tage bezahlter Urlaub pro Kalenderjahr
· Hl. Abend, Silvester und Maria Himmelfahrt frei für Mitarbeitende
· Finanzielle Arbeitgeberbeteiligung an Fortbildungskosten