Elternbeiträge

Buchungszeiten

Kosten für das erste Kind (über drei Jahren)
Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren)
Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren)
Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren)

Mindestbuchungszeit: 4-5 Stunden

  • Kosten für das erste Kind (über drei Jahren): 150,- €
  • Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren): 300,- €
  • Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren): 120,- €
  • Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren): 240,- €

Mindestbuchungszeit: 5-6 Stunden

  • Kosten für das erste Kind (über drei Jahren): 162,- € 
  • Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren): 324,-  €
  • Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren): 129,60  €
  • Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren): 259,20 €

Mindestbuchungszeit: 6-7 Stunden

  • Kosten für das erste Kind (über drei Jahren): 176,- € 
  • Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren): 352,- €
  • Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren): 140,80 €
  • Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren): 281,60 €

Mindestbuchungszeit: 7-8 Stunden

  • Kosten für das erste Kind (über drei Jahren): 156 € 
  • Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren): 312 €
  • Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren): 124,80 €
  • Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren): 249,60 €

Mindestbuchungszeit: 8-9 Stunden

  • Kosten für das erste Kind (über drei Jahren): 186,-  € 
  • Kosten für das erste Kind (unter drei Jahren): 372,-  €
  • Kosten für Geschwisterkinder (über drei Jahren): 148,80 €
  • Kosten für Geschwisterkinder (unter drei Jahren): 297,60  €

Bei Kindern unter 3 Jahren müssen die Kosten bis zum Geburtsmonat doppelt gerechnet werden. Die Kosten werden monatlich (12x) abgebucht. Dazu kommen noch 7 € Spielgeld monatlich (12x) und 15,-€ Verpflegungspauschale.

Ab dem 1.September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt geworden ist, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von m aximal 100,- € pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert.