Liebe Eltern,
nachfolgend informieren wir Sie über das aktuelle Prozedere der Bekanntgabe der Inzidenzwerte.
- Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung* verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
- Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung* verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
- Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
Quelle: 12. BayIfSMV: § 3 Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Das bedeutet, dass zukünftig Änderungen nicht mehr, wie bisher, nur am Freitag, sondern auch an jedem anderen Wochentag bekannt gegeben werden können bzw. müssen. Die Bekanntgabe (auch am Wochenende, also Samstag oder Sonntag) geschieht wie bisher durch die amtlichen Seiten, i.d.R. am Vormittag des Tages, an dem die Inzidenz dreimal über- oder fünfmal unterschritten wurde. Die von der Regelung* verfügten Maßnahmen treten dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.