Weiteres Vorgehen ab dem 22 Februar 2021
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig.
Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher ? genau wie Kindertagespflegestellen? ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft.
Ab dem 22.Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mt einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von üger 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung die im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tage-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorschriften entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreung und HPT. So müssen die Kinder beispielsweise in festen Gruppen betreut werden. Flankiert wird der Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb durch die Möglichkeit der Reihentestungen sowie die baldige kostenfreie Zurverfügungstellung von Antigen-Selbsttests für Beschäftigte, über die wir bereits mit unserem 392.Kita-Newsletter informiert haben.
Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt, wie im 389.Kita-Newsletter beschrieben, trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen.